- Recht am eigenen Bild
-
Recht am eigenen Bild,Bildnis, Persönlichkeitsrecht.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Recht am eigenen Bild — Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm… … Deutsch Wikipedia
Recht am eigenen Bild — Das Bildnis einer Person darf nur mit dessen Einwilligung verbreitet, vervielfältigt oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung sollte schriftlich oder mündlich vor Zeugen erfolgen. Das Recht am eigenen Bild dauert 10 Jahre nach… … Das Lexikon aus „Bernie's Foto-Programm"
BILD — Beschreibung deutsche Tageszeitung Verlag Axel Springer AG … Deutsch Wikipedia
BILD-Zeitung — Bild Beschreibung deutsche Tageszeitung Verlag Axel Springer AG … Deutsch Wikipedia
Bild-Zeitung — Bild Beschreibung deutsche Tageszeitung Verlag Axel Springer AG … Deutsch Wikipedia
Bild.de — Bild Beschreibung deutsche Tageszeitung Verlag Axel Springer AG … Deutsch Wikipedia
Recht am Bild der eigenen Sache — Privatgelände und doch frei zu fotografieren – Flughafen Düsseldorf Das Recht am Bild der eigenen Sache ist ein oft falsch verstandenes, in deutschsprachigen Ländern nicht existierendes Recht. Der Besitz einer Sache allein begründet noch keinen… … Deutsch Wikipedia
Recht der Bilder — Das Recht der Bilder betrifft gesetzliche Regelungen bezüglich der Anfertigung, dem Besitz, der Nutzung und der Veröffentlichung von Bildern (z. B. Gemälde, Zeichnungen, Karikaturen, Fotografien). Für Filme und Skulpturen gilt in der Regel das… … Deutsch Wikipedia
Recht (Subst.) — 1. Alles, was das Recht erlaubt, thut man mit Recht. – Graf, 285, 6. Mhd..: Allez daz das reht irloubt, daz tut man wol mit rehte. (Daniels, 334, 43.) 2. Alt Recht und frischer Braten ist wohl zu rathen. Böhm.: Stará práva, čerstvá potrava –… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Bildnis (Recht) — Rechte an Bildnissen oder Porträts betreffen das Urheberrecht an Porträts oder Bildnissen, wie es in Deutschland in § 60 UrhG geregelt ist. Grundsätzlich dürfen Personenbilder nur dann genutzt werden, wenn der Urheber des Bildnisses oder… … Deutsch Wikipedia